Wer kann MMV Kunde werden?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen (Personen-/Kapitalgesellschaft sowie Selbstständige und Gewerbetreibende) MMV Kunde werden.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen (Personen-/Kapitalgesellschaft sowie Selbstständige und Gewerbetreibende) MMV Kunde werden.
Die MMV finanziert mobile sowie immaterielle Wirtschaftsgüter. Bei nicht „alltäglichen“ Wirtschaftsgütern prüfen wir gerne die Finanzierungsmöglichkeiten, die wir Ihnen bieten können. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen MMV Ansprechpartner an.
Innerhalb der verschiedenen Finanzierungsformen Leasing, Mietkauf, Darlehen gibt es eine Vielzahl von individuellen Vertragsarten. Die passende Vertragsart ergibt sich durch die Kundenanforderung, das Objekt, die gewünschte Vertragslaufzeit sowie die steuerlichen
Ja, auch gebrauchte Objekte können über Leasing finanziert werden. Hier ist das Alter und der Zustand des Objekts wichtig, um eine steuerrechtlich korrekte Vertrags- und Laufzeitgestaltung wählen zu können.
Ja. Dabei handelt es sich um einen sogenannten „sale and lease back“-Vertrag. Die Voraussetzungen dafür erklärt Ihnen gerne Ihr persönlicher MMV Ansprechpartner.
Bei einem klassischen Leasingvertrag liegt das Eigentum beim Leasinggeber. Der Kunde ist Nutzer des Objektes.
Für eine Leasinganfrage benötigt Ihr MMV Ansprechpartner Ihre Unternehmensdaten, Informationen über Ihren Investitionswunsch sowie die Angaben zum Lieferanten. Nach einer erfolgreichen Prüfung werden Sie umgehend über das Ergebnis informiert. Sollte
Zum Abschluss eines Leasingvertrages benötigen wir rechtsverbindlich unterzeichnete Antragsunterlagen sowie Angebotsunterlagen des Lieferanten. Für die spätere Auszahlung an den Lieferanten benötigen wir die Rechnung des Herstellers/Lieferanten und eine vom Kunden
Bitte geben Sie hier, sollte es sich um ein KFZ handeln, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, welche Sie im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) finden, bei Maschinen und
Grundsätzlich sind die Leasingraten immer zum ersten eines Monats fällig, erstmalig zum 1. des Übernahmemonats.